{"id":66,"date":"2020-08-04T10:09:25","date_gmt":"2020-08-04T10:09:25","guid":{"rendered":"http:\/\/manufakturtjung.de\/?page_id=66"},"modified":"2020-08-06T15:53:26","modified_gmt":"2020-08-06T15:53:26","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/manufakturtjung.de\/ru\/agb","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"slider\"><\/div>\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p style=\"text-align: center;\">f\u00fcr Verkauf und Lieferung, Installtion und Inbetriebnahme sowie After Sales Serviceleistungen<br \/>\nder Firma Manufaktur T. Jung GmbH, 53797 Lohmar, Im alten Garten 7, Stand 08\/2019<\/p>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr alle Gesch\u00e4fte mit dem Kunden gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie gelten f\u00fcr Gesch\u00e4fte mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Entgegenstehende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies von MTJ ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt worden ist.<\/li>\n<li>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung auch f\u00fcr s\u00e4mtliche zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte zwischen den Parteien und auch dann, wenn MTJ in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/li>\n<li>Sofern in diesen Bedingungen Schriftform vorgesehen ist, wird diese auch gewahrt bei \u00dcbermittlung per Telefax oder durch elektronische Daten\u00fcbertragung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>2. Angebote und Preise<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>MTJ Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachl\u00e4sse ab Werk zuz\u00fcglich Umsatzsteuer. Nebenleistungen (z.B. \u00dcberf\u00fchrungskosten) und etwaige sonstige Kosten (z. B. Transport- oder Verpackungskosten, Verlade-, Fracht- und Zollspesen) gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Kunden.<\/li>\n<li>Sofern MTJ die Installation von zus\u00e4tzlichen Zieleinrichtungen und deren Inbetriebnahme \u00fcbernimmtoder After Sales Serviceleistungen (Ziffer 6.) ausf\u00fchrt, richtet sich die Verg\u00fctung nach der Vereinbarung der Parteien. Ist die H\u00f6he der Verg\u00fctung zwischen den Parteien nicht vereinbart worden, richtet sie sich auf Grundlage des jeweiligen Aufwands nach den jeweils g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tzen von MTJ. Neben derVerg\u00fctungtr\u00e4gt der Kundealle anfallenden Nebenkosten wie Reise-, Unterkunfts- und Transportkosten. MTJ w\u00e4hlt nach billigem Ermessen die am besten geeignete Transport-, Bef\u00f6rderungs- und Unterkunftsm\u00f6glichkeit. Ist zwischen den Parteien eine Verg\u00fctung nach Stunden vereinbart, so gelten die Fahrzeiten von Personal von MTJ als Arbeitszeit.<\/li>\n<li>Auf Wunsch erstellt MTJ einen Kostenvoranschlag f\u00fcr die Installation und Inbetriebnahme oder After Sales Serviceleistungen, sofern die H\u00f6he der Verg\u00fctung hierf\u00fcr nicht schon vereinbart worden ist. Er ist f\u00fcr MTJ unverbindlich. MTJ \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit des Kostenvoranschlags.<\/li>\n<li>Soll die Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, und haben sich in der Zwischenzeit MTJs Listenpreise ver\u00e4ndert, dann darf MTJ anstelle des vereinbarten Preises einen um die prozentuale Ver\u00e4nderung der Listenpreise ver\u00e4nderten Preis verlangen, ohne dass dem Kunden ein R\u00fccktrittsrecht deshalb zusteht, es sei denn, dass zuvor etwas anderes vereinbart worden ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>3. Vertragsschluss und -inhalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn MTJ die Annahme der Bestellung und\/oder des Auftrags zur Installation und Inbetriebahme oder After Sales Servicedienstleistung schriftlich best\u00e4tigt hat oder wenn die Lieferung oder Leistung ausgef\u00fchrt ist. Eine etwaige Aufforderung MTJ, ein Exemplar der Auftragsbest\u00e4tigung unterzeichnet zur\u00fcckzusenden, erfolgt dabei nur aus Gr\u00fcnden der Beweiserleichterung.<\/li>\n<li>F\u00fcr Art und Umfang der Pflichten von MTJ ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von MTJ ma\u00dfgeblich, sofern nicht der Kunde unverz\u00fcglich nach Erhalt dem Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung schriftlich widersprochen hat.<\/li>\n<li>Soweit f\u00fcr zul\u00e4ssige Abweichungen keine Grenzen in der Auftragsbest\u00e4tigung festgelegt sind und sich auch nicht aus ausdr\u00fccklich anerkannten Kundenspezifikationen ergeben, sind in jedem Falle branchen\u00fcbliche Abweichungen zul\u00e4ssig. Eine Garantie (\u00a7 443 BGB) wird nur dann von MTJ \u00fcbernommen, wenn diese ausdr\u00fccklich schriftlich als solche bezeichnet wird.<\/li>\n<li>Sofern die Verbindlichkeit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, gilt Folgendes: Ausk\u00fcnfte \u00fcber Verarbeitungs- und Anwendungsm\u00f6glichkeiten von Produkten von MTJ, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, MTJ trifft grobes Verschulden. Muster gelten hinsichtlich Analyse und Eigenschaften nur als ann\u00e4hernd und stellen unverbindliche Anschauungsunterlagen dar.<\/li>\n<li>Erkl\u00e4rt sich MTJ nach Vertragsschluss auf Wunsch des Kunden ausnahmsweise mit der Stornierung eines Vertrages einverstanden, so geschieht dies nur gegen Zahlung einer Aufwandspauschale in H\u00f6he von 15% des Netto-Auftragswertes. Die einvernehmliche Stornierung erfolgt dabei nur aus Kulanz von MTJ; ein Anspruch des Kunden auf einvernehmliche Stornierung eines Vertrages besteht nicht.<\/li>\n<li>Wenn und soweit vereinbart, gelten die INCOTERMS in derbei Vertragsschluss geltenden Fassung.<\/li>\n<li>Ausfuhrrechtliche Bestimmungen:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Wenn eine erforderliche Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt wird oder die Voraussetzungen f\u00fcr eine bereits erteilte Ausfuhrgenehmigung nachtr\u00e4glich entfallen, ohne dass MTJ dies zu vertreten hat, oder wenn der Kunde auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste aufgef\u00fchrt ist oder dort nach Vertragsschluss aufgef\u00fchrt wird, so steht MTJ ein R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht zu. Der Kunde wird MTJ unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber jegliche relevante Umst\u00e4nde in diesem Zusammenhang informieren. Wenn sich dieTerminierung mehr als 1 Kalender Jahr verschiebt, so ist der Vertrag als ung\u00fcltig erkl\u00e4rt, Anzahlungen\/Zahlungen sind durch die Aufwendungen gegengerechnet und erloschen.Nach einem Kalenderjahr sind die Zeitliche Verz\u00f6gerung nicht mehr angemessen. Das Gesch\u00e4ft gilt einvernehmlich als aufgehoben<\/li>\n<li>Macht MTJ von ihrem R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht gem\u00e4\u00df Ziffer 3.7 (a) Gebrauch, haftet der Kunde f\u00fcr jegliche unmittelbare und mittelbare Sch\u00e4den (einschlie\u00dflich entgangenem Gewinn, Geldbu\u00dfen, Rechtsverfolgungskosten etc.), die MTJ aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Erbringung der Gegenleistung verpflichtet und erh\u00e4lt eine von ihm geleistete Anzahlung zur\u00fcck, soweit MTJ diese nicht mit etwaigen Gegenanspr\u00fcchen ver-rechnet hat; dem Kunden stehen keine weiteren Anspr\u00fcche gegen MTJ zu, insbesondere keine Schadensersatzanspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Die von MTJ gelieferten Vertragsgegenst\u00e4nde sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich zu beachten, dass die Wiederausfuhr der Vertragsgegenst\u00e4nde den Au\u00dfenwirtschaftsgesetzen und Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, des Lieferungslandes sowie ggf. anderer L\u00e4nder unterliegen und danach f\u00fcr den Kunden genehmigungspflichtig sein kann. Es obliegt dem Kunden, sich \u00fcber das im Einzelfall ma\u00dfgebliche Au\u00dfenwirtschaftsrecht zu informieren und die ggf. erforderlichen Genehmigungen selbst zu beantragen und zu erwirken.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Einhaltung s\u00e4mtlicher Einfuhr- und Zulassungsbestimmungen sowie f\u00fcr die Beschaffung von eventuell erforderlichen technischen Zulassungen, Betriebs- oder Typengenehmigungen etc. hinsichtlich des Vertragsgegenstandes in L\u00e4ndern au\u00dferhalb von Deutschland ist allein der Kunde verantwortlich. Die Nichterteilung von Zulassungen, Genehmigungen etc., die eventuell zur Verwendung des Vertragsgegenstandesau\u00dferhalb von Deutschland erforderlich sind, stellt insbesondere auch keinen Mangel, R\u00fccktritts- oder Anfechtungsgrund f\u00fcr den Kunden dar. Auf Wunsch wird MTJ den Kunden jedoch bei der Beschaffung solcher Zulassungen etc. unterst\u00fctzen, indem MTJ Unterlagen \u00fcber die Vertragsgegenst\u00e4nde zur Verf\u00fcgung stellt; s\u00e4mtliche hierdurch entstehenden Kosten (z. B. f\u00fcr \u00dcbersetzungen, Beglaubigungen etc.) gehen zu Lasten des Kunden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>4. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Kaufpreis bzw. die Verg\u00fctungist wie folgt f\u00e4llig: 50% bei Vertragsschluss, 50% bei Lieferung vor Auslieferung wobei die zweite Zahlungen ggf. anteilig in Bezug auf die jeweils gelieferten bzw. in Betrieb genommenen Vertragsgegenst\u00e4nde f\u00e4llig werden. Das Zahlungsziel betr\u00e4gt 10 Tage netto.<\/li>\n<li>Bei \u00dcberschreitung von Zahlungsfristen berechnet MTJ Zinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank p.a., es sei denn, dass ein h\u00f6herer Schaden von MTJ nachgewiesen wird.<\/li>\n<li>Vorbehaltlich sonstiger Anspr\u00fcche hat MTJ das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten solange aufzuschieben, wenn nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Zuverl\u00e4ssigkeit des Kunden, insbesondere dessen Zahlungsf\u00e4higkeit, in Frage stellen. MTJ ist berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn der Kunde falsche Angaben \u00fcber seine Kreditw\u00fcrdigkeit gemacht hat oder die Kreditw\u00fcrdigkeit nach zuverl\u00e4ssiger Auskunft objektiv nicht gegeben ist. Ersatzanspr\u00fcche des Kunden aus dem R\u00fccktritt sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen von MTJ um Gegenforderungen zu k\u00fcrzen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass die Gegenforderungen oder das Zur\u00fcckbehaltungsrecht von MTJ anerkanntoder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>5. Arbeiten ausser Haus<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>\u00dcbernimmt MTJ auch die Installation und Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes, ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig und auf seine Kosten s\u00e4mtliche kundenseitig erforderlichen Vorbereitungs- und Sicherungsma\u00dfnahmen vorzunehmen, insbesondere:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>s\u00e4mtliche kundenseitig erforderlicheVorbereitungs- und Nebenarbeiten wie insbesondere bauliche, ( Safe &#8211; Anlagen)<\/li>\n<li>die Versorgung des Arbeitsraumesmit Strom, Wasser, Beleuchtung, Heizung, Rechneranschl\u00fcssen und Netzzuleitungen;<\/li>\n<li>die Verf\u00fcgbarkeit von Bedarfsgegenst\u00e4nden, wie Kleinwerkzeug<\/li>\n<li>die Verf\u00fcgbarkeit geeigneter R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr die sichere Verwahrung insbesondere von Lieferteilen<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Kunde ist f\u00fcr die Sicherheit am Arbeitsortund die Beachtung von Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Au\u00dferdem muss er das Installationspersonal auf besondere Gefahren und Vorschriften in seinem Betrieb hinweisen und besorgt erforderliche innerbetriebliche Genehmigungen, Berechtigungen und Ausweise auf seine Kosten.<\/li>\n<li>Der Kunde stellt erforderliche Informationen \u00fcber Beh\u00f6rdliche Auflagen unaufgefordert zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Sp\u00e4testens zum Zeitpunkt des vereinbarten Arbeiten mu\u00df die \u00d6rtlichkeit den Beh\u00f6rdlichen Anforderungen entsprechen<\/li>\n<li>Kosten, die durch die vom Kunden zu vertretende Missachtung der in dieser Ziffer 5 genannten Obliegenheiten entstehen, tr\u00e4gt der Kunde.<\/li>\n<li>MTJ ist berechtigt, Dritte mit Arbeiten zu beauftragen.<\/li>\n<li>Ziffer 6.2 (b) (Abbruch oder Undurchf\u00fchrbarkeit eines Auftrages) und Ziffer 6.2 (c) (Absage eines Termins) gelten entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>6. After SalesServiceleistungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>After Sales Serviceleistungen sind alle Leistungen, dieMTJzur Nachbetreuung von Produkten anbietet, sowie Beratung (sofern f\u00fcr diese Leistungen noch keine Verg\u00fctung vereinbart wurde).<\/li>\n<li>Angebote, Preise und Verg\u00fctung:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Der Kunde tr\u00e4gt s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr Austauschteile , Ersatzteile, Verpackung sowie Transport und Versicherung von Materialien.<\/li>\n<li>Wird ein Auftrag aus einem Grund abgebrochenoder undurchf\u00fchrbar, den MTJ nicht zu vertreten hat, hat der Kunde gleichwohl die vereinbarte Verg\u00fctung im Verh\u00e4ltnis der bereits erbrachten Leistung sowie die entstandenen Aufwendungen zu tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn beanstandete Fehler bei der \u00dcberpr\u00fcfung nicht auftreten, der Auftrag w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung durch den Kunden gek\u00fcndigt wird oder wenn ben\u00f6tigte Teile nicht in angemessener Frist zu beschaffen sind.<\/li>\n<li>Sagt der Kunde einen vereinbarten Arbeits Termin sp\u00e4ter als drei (3) Werktage vor dem vereinbarten Termin ab oder vers\u00e4umt der Kundeeinen vereinbarten Termin, ist er zur Zahlung einer Pauschale in H\u00f6he von 30 % des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche von MTJ bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Inhalt und Umfang des Serviceleistungsvertrags:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>MTJ ist berechtigt, Dritte mit der Durchf\u00fchrung von After Sales Serviceleistungen zu beauftragen.<\/li>\n<li>MTJ beh\u00e4lt sich die Erbringung zus\u00e4tzlicher, nicht im Auftrag vorgesehener After Sales Serviceleistungen vor, wenn diese dem Interesse und dem wirklichen oder mutma\u00dflichen Willen des Kundenentsprechen. MTJ wird sich stets bem\u00fchen, vor einer \u00fcber die Beauftragung hinausgehenden Erbringung einer After Sales Servicedienstleistung das Einverst\u00e4ndnis des Kundeneinzuholen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Pflichten und Obliegenheiten des Kunden:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Hinsichtlich der kundenseitig zu erbringenden Vorbereitungs- und Sicherungsma\u00dfnahmen gilt Ziffer 5. (Installation und Inbetriebnahme) entsprechend<\/li>\n<li>Die After Sales Serviceleistungen sind vom Kunden abzunehmen, sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist. Nimmt der Kunde die After Sales Serviceleistungen aus Gr\u00fcnden, die von MTJ nicht zu vertreten sind, nicht innerhalb einer Frist von drei (3) Tagen ab Meldung der Fertigstellungab, so gelten diese als abgenommen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>7. Lieferung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch MTJ. MTJ wird sich bem\u00fchen, W\u00fcnsche des Kunden zu ber\u00fccksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.<\/li>\n<li>Die von MTJ genannten Termine oder Fristen sindstets unverbindlich, es sei denn, sie sind in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet. Fixtermine m\u00fcssen als solche mit einem entsprechenden Zusatz besonders gekennzeichnet werden.<\/li>\n<li>Fristen beginnen erst nach Leistung der vereinbarten Anzahlungen, sowie nach Eingang s\u00e4mtlicher Bestellungsunterlagen und einwandfreier Kl\u00e4rung aller Einzelheiten des Auftrags und ggf. Beibringung erforderlicher beh\u00f6rdlicher Bescheinigungen. Nachtr\u00e4gliche Vertrags\u00e4nderungen f\u00fchren zu einer angemessenen Terminverschiebung.Termine und Fristen zur Installation und Inbetriebnahme stehen au\u00dferdem unter dem Vorbehalt der Erf\u00fcllung der in Ziffer 5 genannten Obliegenheiten des Kunden.<\/li>\n<li>Der Kunde kann zwei Wochen nach \u00dcberschreiten eines unverbindlichen Termins oder einer unverbindlichen Frist MTJ schriftlich zur Lieferung bzw. Installationbinnen angemessener Frist auffordern. Nach erfolgtem Ablauf dieser Lieferfrist kommt MTJ in Verzug, es sei denn, MTJ hat die Nichtleistung nicht zu vertreten.<\/li>\n<li>MTJ ist zu Teillieferungen berechtigt und kann diese getrennt abrechnen.<\/li>\n<li>MTJs Leistungsverpflichtung ruht in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt (insbesondere Betriebs- oder Verkehrsst\u00f6rungen, Versandst\u00f6rungen, technisch bedingten Betriebsunterbrechungen, Krieg, Streik, Aussperrung, ungen\u00fcgender Zufuhr von Betriebsstoffen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen und vergleichbaren Ereignissen), sofern sie nicht von MTJ zu vertretensind, sowie im Fall einer nicht von MTJ zu vertretenen, unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung. MTJ wird den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung informieren. In diesen F\u00e4llen ist MTJ berechtigt, die Leistung hinauszuschieben, solange diese Ereignisse andauern, jedoch h\u00f6chstens um vier Monate. Bei einer dauerhaften oder l\u00e4nger als vier Monate andauernden Leistungsst\u00f6rung ist MTJ berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Im Falle des (teilweisen) R\u00fccktritts ist der Kunde nicht zur Erbringung der (anteiligen) Gegenleistung verpflichtet und erh\u00e4lt eine von ihm geleistete Anzahlung unverz\u00fcglich (anteilig) zur\u00fcck; Schadensersatzanspr\u00fcche stehen dem Kunden daraus nicht zu.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>8. Gefahr\u00fcbergang\/Annahmeverzug<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>S\u00e4mtliche Verk\u00e4ufe verstehen sich ab Werk.<\/li>\n<li>Versand und Transporterfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, sp\u00e4testens auf den Kunden \u00fcber, sobald die Sendung an die Transportperson \u00fcbergeben worden ist &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine zu MTJ Unternehmen geh\u00f6rende oder eine fremde Person handelt &#8211; oder zwecks Versendung das Werk von MTJ verlassen hat. Gefahr\u00fcbergang tritt auch bei Annahmeverzug des Kunden ein.<\/li>\n<li>Kommt der Kunde in Annahme- oder Abnahmeverzug, so ist MTJ berechtigt, Ersatz f\u00fcr die ihr hierdurch entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche von MTJ wegen schuldhafter (Neben-) Pflichtverletzungen des Kunden bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Ziffer 8.3 gilt entsprechend bei nicht fristgerechtem Abruf der Lieferung, sofern Lieferung auf Abruf vereinbart wurde, sowie bei der Unterlassung von erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend des Annahme- oder Abnahmeverzuges des Kunden haftet MTJ nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n<li>Wenn MTJ den Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden nach dem Liefertermin noch weiterverwahrt, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands am urspr\u00fcnglich vereinbarten Abnahmetermin auf den Kunden \u00fcber. W\u00e4hrend der Verwahrung haftet MTJ nur f\u00fcrVorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>9. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von MTJ (Vorbehaltsware), bis der Kunde s\u00e4mtliche bestehenden oder nach Vertragsabschluss entstehenden Forderungen aus der Gech\u00e4ftsverbindung mit MTJ vollst\u00e4ndig beglichen hat.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt.\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr MTJ als Hersteller im Sinne von \u00a7950 BGB, ohne MTJ zu verpflichten. Be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Be- und Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit Warenanderer Herkunft zu einer neuen Sache bzw. zu einem vermischten Bestand steht MTJ das Miteigentum daran zu, und zwar im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Zeit der Lieferung zu dem Wert der anderen verarbeiteten bzw. vermischten Waren. Der Miteigentumsanteil gilt alsVorbehaltsware.<\/li>\n<li>Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden und ist eine dem Kunden geh\u00f6rende Sache\u00a0 als die Hauptsache im Sinne des \u00a7 947 BGB anzusehen, wird schon jetzt vereinbart, dass ein Miteigentumsanteil im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der Hauptsache auf MTJ \u00fcbergeht und der Kunde die Sache f\u00fcr WJunentgeltlich mitverwahrt. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Kunde hat die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr MTJ zu verwahren. Auf Verlangen ist MTJ jederzeit am Ort der Lagerung eine Bestandsaufnahme und eine ausreichende Kennzeichnung zuerm\u00f6glichen. Von Pf\u00e4ndungen oder anderer Beeintr\u00e4chtigungen von MTJs Rechten durch Dritte muss der Kunde MTJ unverz\u00fcglich unter Angabe aller Einzelheiten benachrichtigen, die es MTJ erm\u00f6glichen, mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen.<\/li>\n<li>Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalenBedingungenund unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ver\u00e4u\u00dfern, wenn sichergestellt ist, dass seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df dieser Ziffer 9.4 auf MTJ \u00fcbergehen:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>Der Kunde tritt hiermit die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware(auch im Rahmen von Werkvertr\u00e4gen oder Werklieferungsvertr\u00e4gen) mit allen Nebenrechten an MTJ ab. Sie dienen in demselben Umfang zu MTJs Sicherheit f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/li>\n<li>Zur Abtretung der Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware an Dritte ist der Kunde nur mit MTJs vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt.<\/li>\n<li>Ver\u00e4u\u00dfert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von MTJ geliefertenWaren,so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des Rechnungswertes von MTJs Vorbehaltsware zur Zeit der Lieferung. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen MTJ Miteigentum i.S. von Ziffer 9.2 (a) oder 9.2 (b) hat, gilt die Abtretung der Forderungen in H\u00f6he dieses Miteigentumsanteils.<\/li>\n<li>Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, tritt der Kunde bereits jetzt einen der H\u00f6he nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschlie\u00dflich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an MTJ ab.<\/li>\n<li>Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, Forderungen aus den Weiterver\u00e4u\u00dferungen der Vorbehaltsware einzuziehen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Erf\u00fcllt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder anderen Vertr\u00e4gen mit MTJ nicht oder werden MTJ Umst\u00e4nde bekannt, die Zweifel an seiner Kreditw\u00fcrdigkeit begr\u00fcnden, so kann MTJ\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>nach Ablauf einer erfolglosen Nachfrist vom Vertrag (ganz oder teilweise) zur\u00fccktreten; dann erlischt das Recht des Kunden zum Besitz der Vorbehaltsware und MTJ kann die Vorbehaltsware herausverlangen;<\/li>\n<li>die Weiterver\u00e4u\u00dferung, Be- und Verarbeitung sowie Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren untersagen;<\/li>\n<li>hat der Kunde MTJ auf Verlangen die Namen der Schuldner der an MTJ abgetretenen Forderungen mitzuteilen<\/li>\n<li>ist MTJ berechtigt, die erteilte Einzugserm\u00e4chtigung zu widerrufen. Weitergehende Anspr\u00fcche von MTJ, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>MTJ verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die bestehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Gegenwert den Gesamtbetrag der Forderungen von MTJ um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>10. Untersuchungs-und R\u00fcgeverpflichtung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Kunde hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster \u00fcbersandt worden waren, unverz\u00fcglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgf\u00e4ltig zu untersuchen, insbesondere auf ihre Beschaffenheit und Menge. Im Falle einer Installation und Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes durch MTJ hat der Kunde unverz\u00fcglich nach der von MTJ angezeigten Fertigstellung den installierten Vertragsgegenstand auf offensichtliche M\u00e4ngel zu untersuchen; dies gilt entsprechend f\u00fcr Installationen und Inbetriebnahmensowie f\u00fcr After Sales Serviceleistungen. Offensichtliche M\u00e4ngel hat der Kunde gegen\u00fcber MTJ unverz\u00fcglich, jedoch sp\u00e4testens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung bzw. Fertigstellung anzuzeigen. Verborgene M\u00e4ngel hat der Kunde unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels MTJ schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser R\u00fcgepflicht ist die Geltendmachung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen insoweit ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Durch Verhandlungen \u00fcber Beanstandungen verzichtet MTJ nicht auf den Einwand, dass die M\u00e4ngelr\u00fcge nicht rechtzeitig und\/oder nicht ausreichend gewesen ist.<\/li>\n<li>Transportsch\u00e4densind dem Spediteur unverz\u00fcglich anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichtender Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>11. Sach- und Werkm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig im Sinne von Ziffer10.1ger\u00fcgt worden ist, ist MTJ berechtigt, nach ihrer Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherf\u00fcllung in Form der Nachbesserung oder der Lieferung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) zu verlangen. Bei unerheblichen M\u00e4ngeln steht dem Kunden kein R\u00fccktrittsrecht zu.<\/li>\n<li>MTJ tr\u00e4gt die zur Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen. Davon ausgeschlossen sind solche Aufwendungen, diedurch einen Aus- oder Einbau des mangelhaften Vertragsgegenstandes anfallen.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem werden solche Aufwendungen nicht von MTJ getragen, die sich dadurch erh\u00f6hen, dass der Vertragsgegenstand an einen anderen Ort als den der Hauptniederlassung des Kunden verbracht wird. Das gilt auch dann, wenn MTJ auf Verlangen des Kunden unmittelbar an einen Dritten liefert.<\/li>\n<li>F\u00fcr etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln des Vertragsgegenstandesoder seiner Installationhaftet MTJ ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 12.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die M\u00e4ngel in urs\u00e4chlichem Zusammenhang damit stehen, dass:\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>der Kunde sie nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 10.1 angezeigt und MTJ unverz\u00fcglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat;<\/li>\n<li>der Vertragsgegenstand unsachgem\u00e4\u00df behandelt worden ist; oder<\/li>\n<li>wenn der Mangel an der Elektronik durch \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse wie \u00dcberspannungen, Blitzschlag o.\u00e4. herbeigef\u00fchrt wurde; oder<\/li>\n<li>wenn es sich um ein Verschlei\u00dfteil handelt, und wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von MTJ, dass erst einer dieser Umst\u00e4nde den Mangel herbeigef\u00fchrt hat, nicht widerlegt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden in Bezug auf Elektronik verj\u00e4hren innerhalb von 12 Monaten, alle \u00fcbrigen M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren innerhalb von 24 Monaten, jeweils gerechnet ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn MTJ den Mangel arglistig verschwiegen hat sowie f\u00fcr die zwingende Haftung von MTJ auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 12.Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern, die \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche hinausgehen, gehen nicht zu Lasten von MTJ.<\/li>\n<li>Sofern sich nachtr\u00e4glich herausstellt, dass ein Sach- oder Werkmangel nicht vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die von MTJ zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erbrachtenLeistungen gem\u00e4\u00df den jeweils g\u00fcltigen Verrechnungss\u00e4tzen von MTJ zu verg\u00fcten.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>12. Haftung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, &#8211; z.B. Verzug, mangelhafte Lieferung oder Leistung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverh\u00e4ltnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubte Handlung &#8211; sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird; diesist z.B. der Fall bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf, durch MTJ, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen, au\u00dferdem bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit MTJ ausdr\u00fccklich schriftlich eine Garantie (\u00a7443 BGB) f\u00fcr die Beschaffenheit einer Sache abgegeben oder ein Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen hat. Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.<\/li>\n<li>Die Haftung von MTJ bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei der fahrl\u00e4ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/li>\n<li>MTJ haftet insbesondere nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer unsachgem\u00e4\u00dfen Bedienung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden beruhen.<\/li>\n<li>Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von MTJ.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus haftet MTJ auch nicht f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich dabei nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. von Ziffer 12.1 handelt; unbeschadet einer etwaigen Haftung von MTJ f\u00fcr Organisationsverschulden nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 12.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, MTJ Sch\u00e4den und Verluste, f\u00fcr die MTJ aufzukommen hat,unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>13. Geistiges Eigentum<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>MTJ ist und bleibt Eigent\u00fcmerin s\u00e4mtlichen Geistigen Eigentums an den ver\u00e4u\u00dferten Waren, an allen von MTJ dem Kunden \u00fcbergegebenen Angeboten, Kostenvoranschl\u00e4gen, technischen Zeichnungen, Abbildungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und\/oder anderen Unterlagen sowie ggf. Softwareprogrammen (einschlie\u00dflich Skripte) und Softwarekomponenten. Sofern die von MTJ ver\u00e4u\u00dferten Waren Softwareprogramme (einschlie\u00dflich Skripte) oder Softwarekomponenten enthalten oder Softwareprogramme (einschlie\u00dflich Skripte) oder Softwarekomponenten zusammen mit Waren ver\u00e4u\u00dfert werden, r\u00e4umt MTJ dem Kunden ein einfaches, weltweites zeitlich unbeschr\u00e4nktes Recht zur Nutzung dieser Softwareprogramme (einschlie\u00dflich Skripte) bzw. den Softwarekomponenten mit der ver\u00e4u\u00dferten Ware ein. Ein Bearbeitungs- oder Weiterentwicklungsrecht an diesen Softwareprogrammen bzw. den Softwarekomponenten (einschlie\u00dflich Skripte) steht dem Kunden \u00fcber den Umfang des \u00a7 69d UrhG oder des \u00a7 69e UrhG nicht zu.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>14. Gerichtsstand \/ Anwendbares Recht \/ Verschiedenes<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand sind am Sitz von MTJ. MTJ ist berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen gesetzlich zust\u00e4ndigen Gericht zu verklagen.<\/li>\n<li>Das Vertragsverh\u00e4ltnis sowie etwaige damit in Zusammenhang stehende deliktische Anspr\u00fcche unterliegen ausschlie\u00dflich deutschem Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommens vom 11. April 1980 (CISG).<\/li>\n<li>\u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bed\u00fcrfen MTJs schriftlicher Zustimmung.<\/li>\n<li>MTJ ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu nutzen bzw. zu verwenden.<\/li>\n<li>S\u00e4mtliche Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, einschlie\u00dflich dieser Schriftformklausel, bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Gleiches gilt f\u00fcr Neben- und Zusatzabreden.<\/li>\n<li>Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<div id=\"outerContainer\">\n<div id=\"mainContainer\"><\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Verkauf und Lieferung, Installtion und Inbetriebnahme sowie After Sales Serviceleistungen der Firma Manufaktur T. Jung GmbH, 53797 Lohmar, Im alten Garten 7, Stand 08\/2019 1. Allgemeines F\u00fcr alle Gesch\u00e4fte mit dem Kunden gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie gelten f\u00fcr Gesch\u00e4fte mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. 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